Das Urteil zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Gebrauchtwagen kam nicht unerwartet. Zur Verhandlung hatte die Forderung nach Schadenersatz bei abgelaufener Verjährungsfrist gestanden.
Das Urteil zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Gebrauchtwagen kam nicht unerwartet. Zur Verhandlung hatte die Forderung nach Schadenersatz bei abgelaufener Verjährungsfrist gestanden.