Die Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen kann Mitte März in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte Eilanträge von zahlreichen Betroffenen für einen Stopp der Impfpflicht ab.
Die Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen kann Mitte März in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte Eilanträge von zahlreichen Betroffenen für einen Stopp der Impfpflicht ab.